Urheberrechts- und Nutzungshinweise

I. Kosten für Reproduktionen

Die meisten unserer digitalisierten Bestände im Webangebot "Hamburger Kulturgut Digital" stehen auf unserer Webseite kostenfrei zum Download bereit. Sollten Sie eine höher auflösende Vervielfältigung benötigen, wenden Sie sich gern an uns. Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung der SUB.

II. Nutzungsrechte Digitalisate

Hinweis:

Wir arbeiten derzeit an der korrekten Auszeichnung der Digitalisate. Bei einer Anzahl von über 40.000 Objekten und dem Anspruch, alles technisch gut auszugestalten, dauert dies eine Weile. Ungeachtet der Auszeichnung an den Digitalisaten gelten die nachfolgenden Hinweise und Klassifikationen. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich gern an uns: digitalisierung@sub.uni-hamburg.de.

Die Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg ist erklärte Befürworterin eines freien Zugangs zu Wissen als wichtigem Baustein einer gesellschaftlichen Teilhabe sowie von Bildung, Forschung und Lehre. Sie ist Unterzeichnerin der Berliner Erklärung (Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen vom 22. Oktober 2003). Daher bemühen wir uns, die Digitalisate, soweit dies rechtlich möglich ist, unter offene Lizenzen von Creative Commons zu stellen. Welche Rechte wir einräumen können, hängt davon ab, welche Urheberrechte am Original bestehen und ob bzw. welche Rechte uns als digitalisierende Bibliothek eingeräumt wurden. Werke, die noch unter Urheberrechtsschutz stehen, können auch wir nur im gesetzlichen Rahmen nutzen, sofern wir keine darüber hinausgehende Zustimmung der Rechteinhaber*innen haben.

Hieraus folgt, dass nicht für alle Digitalisate dieselben Nutzungsrechte gelten. Nachfolgend informieren wir über die verschiedenen Fallgruppen und welche Nutzungen sie erlauben.

1. Gemeinfreie Werke

  • Public Domain Mark
  • Freie Nutzung möglich.
  • Die SUB macht keine eigenen Rechte am Digitalisat geltend. Wir bitten Sie bei einer Weiterverwendung um Hinweise zum Fundort des Originals sowie des Digitalisats.

Voraussetzungen der Gemeinfreiheit:

Schutzrechte sind abgelaufen. Typischer Fall: Der oder die Urheber*in ist seit 70 Jahren verstorben. § 64 UrhG: Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers.
Beispiel: Wolfgang Borchert, gestorben 20.11.1947 = die von ihm geschaffenen Werke sind seit dem 01.01.2018 gemeinfrei.

Hinweis: Auch andere Fristen können zu einer Gemeinfreiheit führen.

Kennzeichnung der Digitalisate:

Kennzeichnung als Public Domain unter Verwendung des Logos von Creative Commons. Zum Zwecke der Referenzierbarkeit und des Zugangs zum Original bitten wir darum, bei der Nachnutzung gemeinfreier Digitalisate folgenden Hinweis mitzugeben:

Original und digitale Bereitstellung:

Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg Carl von Ossietzky

+ Signatur + Link zum Digitalisat.

2. Digitalisate von Werken mit bestehendem Urheberrechtsschutz

Diese Werke stehen unter Urheberrechtsschutz.

Die SUB kann an ihnen nicht mehr Rechte einräumen als sie selbst hat. Insbesondere kann sie ohne Erlaubnis der Rechteinhaber*innen keine Rechte an Dritte vergeben. Eine Weiterverbreitung des Digitalisats sowie dessen öffentliche Zugänglichmachung (dies gilt auch für Social Media-Plattformen oder Instant-Messaging-Dienste) ist ohne Zustimmung des/der Rechteinhaber*in nicht erlaubt. Nutzungen Dritter sind jedoch im Rahmen der gesetzlichen Schranken des UrhG erlaubt, zum Beispiel für die eigene Forschung nach § 60c UrhG oder auch für private Zwecke nach § 53 UrhG, um nur zwei Beispiele zu nennen. Weitere Informationen zu den rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen einer Nutzung aufgrund gesetzlicher Erlaubnisse (Urheberrechtsschranken) finden Sie auf unserer Infoseite.

Folgende Fallgruppen geschützter Werke lassen sich unterscheiden:

a. Vergriffene Werke
Auch vergriffene (neu: „nicht mehr verfügbare“) Werke stehen unter Urheberrechtsschutz. Vergriffen bedeutet, dass sie über den regulären (Buch-)Handel nicht mehr verfügbar sind. Da sie im Handel nicht mehr erworben werden können, kommt Bibliotheken und anderen Einrichtungen, die Exemplare solcher Werke in ihrem Bestand haben, für das kulturelle Gedächtnis hier eine besondere Rolle zu. Mit der VG Wort besteht ein Rahmenvertrag, der besagt, in welchem Umfang vergriffene Werke durch diese Einrichtungen genutzt werden dürfen. Dieser Rahmenvertrag erlaubt uns die Digitalisierung und die öffentliche Zugänglichmachung der als vergriffenen eingestuften Werke aus unserem Bestand. Darüber hinausgehende Rechte hat die SUB nicht und kann sie folglich auch keinen Dritten einräumen.

b. Werke mit Rechteeinräumung durch die Rechteinhaber*innen

Von bestimmten Werken, die noch urheberrechtlich geschützt sind, haben die Rechteinhaber*innen der SUB das Recht zur Digitalisierung und zur nichtkommerziellen öffentlichen Zugänglichmachung auf den Webseiten der SUB eingeräumt. Das bedeutet, dass wir selbst die Digitalisate dieser Werke im Internet präsentieren und zugänglich machen dürfen. Das gilt aber nicht für Dritte.

Nutzungen dieser Digitalisate durch Dritte sind daher nur im Rahmen der gesetzlichen Schranken des UrhG erlaubt. Da die Rechteinhaber*innen bekannt sind, kann manchmal auch eine Lizenzierung eine Möglichkeit sein. Bei Bedarf können Sie sich an uns wenden und wir versuchen, einen Kontakt herzustellen.

Soweit sich die Rechteinhaber*innen zu einer Lizenzierung unter einer Open Content Lizenz entschlossen haben, erlaubt die Lizenz weitergehende Nutzungen. Hier ergeben sich die Rechte und Pflichten aus der konkreten Lizenz. Über die Bedeutung und Funktionsweise von CC-Lizenzen können Sie sich mithilfe des Factsheets der Arbeitsstelle Open Science der SUB einen schnellen Überblick verschaffen:

3. Beschränkter Zugang - Rechte vorbehalten 1.0

a. Urheberrechtsschutz
Manche Digitalisate dürfen wir aus urheberrechtlichen Gründen nur in den Räumen der Bibliothek für wissenschaftliche und private Zwecke zugänglich machen (§ 60e Abs. 4 UrhG). Diese finden Sie nicht im "Hamburger Kulturgut Digital" auf unserer Webseite, sondern im Katalog.

Für diese Digitalisate gelten die Grenzen der urheberrechtlichen Schranken. Eine Vervielfältigung an den Terminals, z.B. durch Ausdruck oder Speicherung auf einem elektronischen Medium ist nach § 60e Abs. 4 UrhG zu privaten oder wissenschaftlichen Zwecken im Umfang von bis zu 10 Prozent eines Werkes sowie von einzelnen Abbildungen oder Beiträgen gestattet.

b. Persönlichkeitsrechtlich beschränktes Material und unveröffentlichtes Material (Nachlässe etc.)

Teilweise können wir auch aus anderen rechtlichen Gründen lediglich einen rein lesenden Zugriff anbieten. Dass dieser digital erfolgt, ersetzt lediglich die Übergabe des Originaldokumentes, um dieses zu schonen und für die Nachwelt zu erhalten.
Ein Zugang kann nur bei nachgewiesenem berechtigten Interesse und unter Wahrung der zugrundeliegenden Persönlichkeits- oder sonstigen Rechte erfolgen. Bitte wenden Sie sich an die Mitarbeiter*innen unserer Handschriftenabteilung, um Einzelheiten zu klären.

III. Eine Bitte in eigener Sache

Sollten Sie Objekte aus unseren Sondersammlungen und/oder dem "Hamburger Kulturgut Digital" in Ihrer eigenen Veröffentlichung verwenden, würden wir uns sehr freuen, wenn Sie uns darüber informieren und uns die bibliographischen Angaben Ihrer Publikation mitteilen. Wir freuen uns natürlich sehr, wenn Sie uns zur Information sogar ein Belegexemplar der Publikation zukommen lassen können.

IV. Hinweis zur Barrierefreiheit

Die Darstellung unserer Sondersammlungsobjekte in digitaler Form ist nicht barrierefrei.

Hier gilt die Ausnahme gemäß § 2 Abs. 2 BITV 2.0, wonach Reproduktionen von Stücken aus Kulturerbesammlungen vom Anwendungsbereich der Verordnung ausgenommen sind, wenn diese

  • aufgrund der Unvereinbarkeit der Barrierefreiheitsanforderungen mit der Erhaltung des betreffenden Gegenstandes oder
  • der Authentizität der Reproduktion oder der Nichtverfügbarkeit automatisierter und kosteneffizienter Lösungen, mit denen die betreffenden Stücke aus Kulturerbesammlungen in barrierefreie Inhalte umgewandelt werden können,

nicht vollständig barrierefrei zugänglich gemacht werden können.

Wir bemühen uns stetig um technischen Fortschritt und die Ermöglichung eines barrierefreien Zugangs für alle unsere Nutzerinnen und Nutzer und arbeiten daran.

Für weitere Angaben verweisen wir auf die Erklärung der SUB zur Barrierefreiheit ihrer Webseite(n): https://www.sub.uni-hamburg.de/erklaerung-zur-barrierefreiheit.html

Kontakt:

Arbeitsstelle Digitalisierung

E-Mail: digitalisierung@sub.uni-hamburg.de